Hinweise zum Winterdienst
Die Gemeinde bittet die Straßenanlieger die Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße zu parken, damit der Schneeräumdienst nicht behindert wird. Straßen, die derart zugeparkt sind, dass sich das Räumfahrzeug nur mit wenigen Zentimetern Abstand zu den parkenden Autos durchzwängen muss, können wegen der Gefahr der Beschädigung nicht beräumt werden.
Bitte bedenken Sie dabei, dass sich die Räumfahrzeuge mit einer relativ für die Schneeräumung erforderlichen Geschwindigkeit auf den Straßen und Gehwegen bewegen müssen, um die technischen Anforderungen an die Beräumung einhalten zu können.
Es kommt auch immer wieder zu Beschwerden, dass bei der Schneeräumung der Schnee teilweise in die Grundstückseinfahrten geschoben wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies in manchen Bereichen nicht anders möglich ist.
Eine weitere große Bitte: Rufen Sie wegen des Winterdienstes nur in Notfällen an. Sie können versichert sein, dass unser Winterdienst bemüht ist auch Ihre Straße möglichst schnell zu räumen.
Gemeinde Reuth b. Erbendorf